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(ehemalige Klasse II), hier: Hörtest bei Schwerhörigkeit
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Nach der aktuellen Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ist sowohl zur Prüfungsanmeldung als auch zum Scheinerhalt eine körperliche Untersuchung in bestimmten Abständen erforderlich, im Falle einer eingeschränkten Hörfähigkeit benötigen Sie zudem ein HNO-ärztliches Attest.
Vereinbaren Sie daher bei Bedarf einen entsprechenden fachärztlichen Untersuchungstermin in der HNO-Praxis Dr. Geitner. |
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