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Nach den Verordnungen der Berufsgenossenschaften zum Arbeitsschutz und Vorsorge unterliegen Arbeitnehmer in gesundheitsgefährdeten Beschäftigungsbereichen einer regelmäßigen Vorsorgeuntersuchung.
Das Fachgebiet der Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde betreffend sind dies Arbeitsplätze mit einer |
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Holzstaub-Belastung:
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(Buchen- und Eichenholzstaub), also bei Schreinern, Zimmerei - betrieben u.ä.
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sowie einer |
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Lärm-Belastung:
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in Industrie-, Handels- und Baugewerbe-Betrieben.
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Zur Begutachtung und Überwachung der exponierten Arbeitnehmer bedarf es nach entsprechender Weiterbildung einer Ermächtigung, welche von den Berufsgenossenschaften ausgesprochen wird.
Folgende Ermächtigungen liegen der HNO-Praxis Dr. Geitner vor: |
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BG-Grundsatz G 20: |
Vorsorgeuntersuchung Lärm
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BG-Grundsatz G 44:
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Vorsorgeuntersuchung Holzstaub (Buche / Eiche)
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Vereinbaren Sie bitte bei Bedarf telefonisch einen Untersuchungstermin zu einer der oben genannten berufsgenossenschaftlichen Vorsorgeuntersuchungen.
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